Wohnbaugenossenschaften — ein Gewinn für alle Beteiligten

WOHNBAUGENOSSENSCHAFTEN — EIN GEWINN FÜR ALLE BETEILIGTEN

Die Grundidee der Genossenschaft liegt in der Selbsthilfe ihrer Mitglieder. Was einer allein (finanziell, organisatorisch) oft nicht schaffen kann, schafft die Gemeinschaft. Dabei soll jedoch nicht ein Einzelner, z.B. der Geldgeber, profitieren, sondern alle Beteiligten. Genossenschaftliche Projekte entlasten die Kommunen in wirtschaftlicher, organisatorischer und sozialer Hinsicht.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen ist in der Genossenschaft jedes Mitglied immer auch Mit-Eigentümer. Durch diese gegenseitige soziale und wirtschaftliche Förderung kann eine tragfähige und nachhaltige Balance zu Gunsten aller entstehen. Zwar müssen auch Genossenschaften Gewinne realisieren, um z.B. eine Dividende an ihre Geldanleger auszuzahlen, doch steht dabei stets der genossenschaftliche Förderzweck im Mittelpunkt.

Streng kontrolliert — gemeinsam geführt
Geführt wird eine Genossenschaft durch den Vorstand, kontrolliert vom Aufsichtsrat. Diese von den Mitgliedern gewählten Repräsentanten überwachen den Geschäftsbetrieb. Grundsätzliche Entscheidungen, z.B. zur Gewinnverwendung, werden von allen Mitgliedern der Mitgliederversammlung getroffen.

Gerade in Wohnbaugenossenschaften erwirtschaftet diese Gemeinschaft schon nach wenigen Jahren ein Millionenvermögen durch Immobilien, Kapitaleinlagen, gesetzlichen Rücklagen. Daher muss jede Genossenschaft einem gesetzlichen Prüfungsverband angehören, beispielsweise dem VdW Bayern. Eine jährliche Prüfung unterstützt die Mitglieder beim soliden Wirtschaften, der Einhaltung der gegenseitigen Förderung, bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

Diese Verpflichtung macht Genossenschaften seit jeher zu einer der sichersten Rechtsformen hinsichtlich Langfristigkeit, Insolvenzschutz und Anlegerschutz.

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